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Warum ein
Abgastester?
Eine eidg.
Vorschrift bestimmt, dass der Schadstoffgehalt der Abgase bei allen
Fahrzeugen in regelmässigem Abstand nachgemessen werden muss. Das
Ergebnis wird im "Abgaspass" festgehalten. Weicht ein
Schadstoffgehalt von den Vorgaben im Abgaspass ab, darf dieser nicht
erneuert werden. Ausserdem ist dies ein untrügliches Zeichen für einen
Schaden am Motor, Auspuffsystem, Katalysator oder an der Lambdasonde. Es
kann aber auch sein, dass eine Einstellung nicht stimmt.
Der Abgastester wird aus diesem
Grunde auch sehr oft zur Diagnose eingesetzt: So bedeutet ein zu hoher
Gehalt am Abgas der Sorte HC auf zu viel Wasser im Abgas, das durch eine
defekte Zylinderkopfdichtung entsteht. usw.
Mietkosten inkl. amtliche Messung und Erneuerung des
Abgaspasses durch unser Personal:
Bei Miete eines Arbeitsplatzes: Fr. 20.00
Ohne Miete eines Arbeitsplatzes: Fr. 30.00
Die Nutzung für Einstellarbeiten (ohne amtliche Messung und Erneuerung
des Abgasspasses durch unser Personal) ist in der Miete eines
Arbeitsplatzes inbegriffen.
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