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Abgasstest
        Warum ein Abgastester?
Eine eidg. Vorschrift bestimmt, dass der Schadstoffgehalt der Abgase bei allen Fahrzeugen in regelmässigem Abstand nachgemessen werden muss. Das Ergebnis wird im "Abgaspass" festgehalten. Weicht ein Schadstoffgehalt von den Vorgaben im Abgaspass ab, darf dieser nicht erneuert werden. Ausserdem ist dies ein untrügliches Zeichen für einen Schaden am Motor, Auspuffsystem, Katalysator oder an der Lambdasonde. Es kann aber auch sein, dass eine Einstellung nicht stimmt.

Der Abgastester wird aus diesem Grunde auch sehr oft zur Diagnose eingesetzt: So bedeutet ein zu hoher Gehalt am Abgas der Sorte HC auf zu viel Wasser im Abgas, das durch eine defekte Zylinderkopfdichtung entsteht. usw.

Mietkosten inkl. amtliche Messung und Erneuerung des Abgaspasses durch unser Personal:

Bei Miete eines Arbeitsplatzes: Fr. 20.00
Ohne Miete eines Arbeitsplatzes: Fr. 30.00

Die Nutzung für Einstellarbeiten (ohne amtliche Messung und Erneuerung des Abgasspasses durch unser Personal) ist in der Miete eines Arbeitsplatzes inbegriffen.

 

 

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